Energieausweis ist Pflicht seit Juli 2008 !
Energieausweise dienen der Information über die energetische Qualität von Gebäuden und sollen einen Vergleich der Energieeffizienz mit typischen anderen Gebäuden ermöglichen.
Die Energie-Einspar-Verordnung EnEV 2007 hatte die Vorgaben
der Energie-Effizienz-Richtlinie der EU umgesetzt. Sie verlangte für
alle Bestandsgebäude bei Verkauf und Neuvermietung die Vorlage
eines Energie-Ausweises.
Das aktuelle GEG schreibt Energieausweise vor bei Neubauten, bei größeren Sanierungen, bei Vermietung und Verkauf bestehender Gebäude sowie im Falle der Aushangpflicht für bestimmte Gebäude mit starkem Publikumsverkehr. In Deutschland sind im Bestand sowohl Bedarfs- als auch Verbrauchsausweise zulässig.
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Energie-Ausweis für Nicht-Wohngebäude
Seit Mitte 2009 müssen für Nicht-Wohngebäude (Büro, Kaufhaus,
Produktion, Rathaus, Schule, Krankenhaus etc.) ebenfalls
Energieausweise erstellt werden. Die Mitglieder unseres Teams
sind für diese spezielle Aufgabe geschult und bei der KfW
für das KMU-Programm akkreditiert. Fordern Sie unser detailliertes
Angebot an … mehr INFO
Sie benötigen einen Energie-Ausweis ?
Gerne erstellen wir einen Energie-Ausweis für Ihr Gebäude:
Egal ob es sich um ein Wohngebäude oder um ein gewerblich
genutztes Nicht-Wohngebäude handelt… mehr INFO
